Der Beschluss zum Formwechsel vom Trägerverein in eine gGmbH ist gefasst, der in der kommenden Woche folgende Notartermin macht unseren Umwandlungsprozess dann rechtskräftig.

Trotz Sommer und Urlaubszeit ist es uns am 06.08.2018 gelungen, je einen Vertreter der momentanen (Noch-) Mitglieder des Trägervereins – unsere zukünftigen Gesellschafter – zu einer Sitzung zu laden, um den Formwechselbeschluss herbeizurufen. Der Beschluss zum Formwechsel konnte einstimmig gefasst werden.

Bereits seit mehreren Jahren hat der Ev. Diakonieverein Sinsheim e.V. mit sinkenden Mitgliederzahlen zu kämpfen. Lediglich 19 Kirchengemeinden und rund 30 natürliche Personen konnten noch als Mitglieder gehalten werden.

Zudem wurde der Geschäftsbetrieb in den vergangenen Jahren größer und um einer Löschung des Vereins von Amts wegen vorzubeugen, soll eine formwechselnde Umwandlung vollzogen werden.

Hauptanliegen für den Formwechsel ist aber auch in der Baumaßnahme hinsichtlich der geforderten Umsetzung der 100%-igen Einzelzimmerquote für das Land Baden-Württemberg zu sehen.

Vorliegende Rechtsgeschäfte können kaum mehr durch einen eingetragenen Verein mit ehrenamtlichen Vorständen durchgeführt und getragen werden. Dort sollte auch der Schutz der Vorstände im Hinblick auf die persönliche Haftung eine tragende Rolle spielen. Dies macht eine Anpassung der vorhandenen Struktur erforderlich.

Selbstverständlich sind wir nach wie vor Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Dingen rund um die Pflege. Ob im Rahmen einer Kurzzeitpflege, einer stationären Heimaufnahme oder wenn Sie unverbindlich eine Pflegeberatung rund um die Leistungen, die wir Ihnen bieten – aber auch rund um die Leistungen, die Ihnen bei Pflegebedürftigkeit zustehen, möchten, gerne sind wir für Sie da.

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