Zusammensetzung/gesetzliche Grundlagen

Wie werden denn eigentlich die Preise für Pflegeheime gemacht? Vielleicht haben Sie sich diese Frage ja auch schon einmal gestellt. Gerne möchte ich versuchen, Ihnen dies zu erklären.
Wie setzen sich die Preise zusammen?
Generell setzen sich die Preise in einem Pflegeheim aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Aus dem Anteil für die eigentliche Pflege, gestaffelt nach dem jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit (dem sog. Pflegegrad seit dem Jahr 2017, ehemals Pflegestufe). Aus dem Entgelt für die Unterkunft sowie dem Entgelt für die Verpflegung. Hinzu kommt noch ein Entgelt für die investiven Kosten. Hierin sind beispielsweise die Kosten für die bauliche Erhaltung der Einrichtung angesiedelt, aber auch Reparaturen, Instandhaltungen und Wartungen technischer Anlagen fließen in diese Komponente ein.
Pflegesatzverhandlung
Frei zu bestimmen sind die Höhen der einzelnen Teilstücke, die letztendlich zu einem Tagespreis führen, aber nicht. Dazu ist eine Pflegesatzverhandlung notwendig. Teilnehmer daran sind ein oder mehrere Verantwortliche der Pflegeeinrichtung, Bevollmächtigte der federführenden Pflegekasse (Kasse, bei der die meisten Bewohnerinnen und Bewohner versichert sind) sowie Vertreter des örtlichen Sozialhilfeträgers.
In Deutschland basiert das Pflegesystem auf dem Kostendeckungsprinzip. Die Kalkulationsgrundlage muss sozusagen vom Betreiber offen gelegt werden. Eine Rolle dabei spielen z. B. die jeweilige Auslastung der Einrichtung, die Struktur der Pflegegrade, ein Querschnitt über die Gehälter, aber auch die Höhe der Sachkosten fließt mit ein. In der Regel werden sich die Vertragsparteien über die Höhe der jeweiligen Sätze einig. Sollte dies aber nicht der Fall sein, geht das Verfahren vor eine Schiedsstelle, die letztendlich über die Preise entscheidet.
Was sich auf die Schnelle sicher ganz einfach liest, erfordert eine Menge Zeit und Arbeit an Vorbereitung, damit die Verhandlungsgrundlage gut dargelegt werden kann. Im Vorfeld ist auch immer der Heimbeirat einzubeziehen. Dieser hat das Recht, in die Kalkulationen Einblick zu bekommen und kann auch mit einer eigenen Stellungnahme an der Verhandlung mitwirken. In der Regel wird die Vergütung für die Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, dann kann zu einer Neuverhandlung aufgerufen werden.
Weitere Informationen
Genaueres zum Pflegesatz und allem was dazu gehört finden Sie auch in den §§ 84-86 SGB XI (Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, Soziale Pflegeversicherung) geregelt.