Unterbringungsarten

Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird bei freier Platzkapazität zur Entlastung pflegender Angehöriger angeboten. Der pflegende Angehörige soll vorübergehend entlastet werden, damit er einen eigenen Urlaub verbringen und sich selbst erholen oder sich in anderer individueller Form von den bisherigen Belastungen der Pflege regenerieren kann. Sichergestellt werden soll die Erhaltung der Pflegbereitschaft und des Leistungsvermögens. Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind demnach primär unter dem Aspekt der Entlastung der zuhause Pflegenden zu sehen. Die durch eine 24-stündige Pflegebereitschaft bedingten Anforderungen, verbunden mit enormer psychischer Belastung, dürfen nicht unterschätzt werden.
Wir bieten dieses Pflegekonzept jedoch auch an, um bei pflegebedürftigen Menschen durch aktivierende Pflege und Betreuung so weit wie möglich die Selbständigkeit zu verbessern, verloren gegangene Fähigkeiten und Fertigkeiten wiederherzustellen und durch zielbewusste Hilfen eine Mobilisierung zu erreichen. Dazu bedarf es eines durchgängigen individuellen Konzeptes, zu dem bei häuslicher Betreuung und Pflege manchmal die Möglichkeit fehlt. Professionelle Hilfe kann wesentlich dazu beitragen, die Lebensqualität zu verbessern.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege bieten verschiedene Vorteile, wie z. B.:
- Vorübergehende Entlastung pflegender Angehöriger.
- Wiederherstellung und Mobilisation verlorengegangener Fähigkeiten, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Übergangslösung für all jene, die pflegebedürftig geworden sind und die gemeinsam mit ihren Angehörigen eine bewusste Entscheidung für ihr weiteres Leben treffen möchten.
Unser Ziel ist es dabei stets, die Selbstständigkeit unserer Gäste so weit wie möglich wiederherzustellen oder zu festigen, damit sie gestärkt in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren können und dort allein oder mit der Unterstützung anderer so selbstständig wie möglich leben können.
Stationäre Pflege

Jeder kann durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder einfach nur aufgrund seines hohen Alters unverhofft zum Pflegefall werden. Doch so vielfältig wie die Gründe, so individuell sind auch die Maßnahmen, die die Betroffenen benötigen.
Die stationäre Pflege wird erforderlich, wenn die Betreuung durch Angehörige in den eigenen vier Wänden nicht möglich ist.
Ab dem Pflegegrad II wird von der Notwendigkeit der vollstationären Betreuung ausgegangen, doch auch Angehörige des Pflegegrades I können selbst über die Unterbringung in geeigneten Einrichtungen entscheiden, müssen dann jedoch einen Großteil der Kosten selbst finanzieren. Folgende Kriterien können für eine stationäre Unterbringung sprechen:
- Fehlen einer Pflegeperson
- fehlende Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen
- drohende oder bereits eingetretene Überforderung der Pflegepersonen
- drohende oder bereits eingetretene Verwahrlosung des Pflegebedürftigen
- Eigen- oder Fremdgefährdungstendenzen des Pflegebedürftigen
- räumliche Gegebenheiten im häuslichen Bereich, die keine häusliche Pflege ermöglichen und durch Maßnahmen im individuellen Wohnumfeld nicht verbessert werden können
Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich. Eine Hausführung ist nach vorheriger Terminabsprache selbstverständlich möglich. Wir lassen Sie bei diesem wichtigen Schritt nicht alleine und haben für Sie und Ihre Angehörigen jederzeit ein offenes Ohr.